Allgemeine wichtige Informationen

Arbeitsdienst:

 

6 Arbeitsstunden müssen von allen Mitgliedern (außer den passiven und Ehrenmitgliedern) ab dem 16. Lebensjahr geleistet werden oder mit 12 Euro pro Stunde bezahlt werden. Es gilt immer die erste oder zweite Hälfte des Jahres, d.h.

 

- wer bis zum 30. Juni des Jahres 16 Jahre alt wird, muß Arbeitsdienst leisten,

- wer nach dem 1. Juli 16 Jahre alt wird, erst im darauffolgenden Jahr.

 

  

Beitragszahlungen:

 

Wer im ersten Halbjahr (also bis zum 30. Juni) 8 Jahre oder 18 Jahre alt wird, wird für das ganze Jahr mit der neuen Beitragszahlung belastet;

 

wer im zweiten Halbjahr (ab 1. Juli) 8 Jahre oder 18 Jahre alt wird , erst im darauffolgenden Jahr.

 

Wer das 18. Lebensjahr erreicht und einen Schul- oder Ausbildungsnachweis erbringt, braucht nur 80 Euro zu zahlen.

 

 

Kündigung / Passivmeldung:

 

Eine Kündigung oder Passivmeldung ist immer nur zum Ende eines Jahres möglich. Diese muß schriftlich bis Ende November beim Vorstand eingegangen sein.

 

 

Mitgliedsausweis:

 

Bei Verlust des Ausweises bitte bei der Mitgliederverwaltung (siehe Zuständigkeiten) melden. Gegen Zahlung von 2,50 Euro wird ein neuer erstellt.

 

 

                                   Sollten noch Fragen offen sein,

                                   der Vorstand hilft gern weiter.

 

  

 

Stand 3/06